ENDBENUTZER LIZENZVEREINBARUNG
Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung ("die Vereinbarung") zwischen Ihnen und der Global IP Telecommunications GmbH („Lizenzgeber“). Diese Vereinbarung erlaubt Ihnen die Verwendung der Lizenzgeber Software in Form von Technologien, Programmen, Dokumentationen und Updates, die Ihnen durch den Lizenzgeber bereitgestellt werden. Bitte lesen Sie die folgenden Bedingungen und Vereinbarungen sorgfältig. Sollten Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmen, so WÄHLEN SIE NICHT die Auswahl “Ich akzeptiere die Bedingungen der Lizenzvereinbarung“. Durch Auswahl (markieren der Auswahlbox) „“Ich akzeptiere die Bedingungen der Lizenzvereinbarung“ und klicken auf „Weiter“ zum fortführen der Installation, stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu.
Nutzungsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers und der Datenschutzgrundsätze stellen einen Teil dieser Vereinbarung dar.
Link allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
https://www.globaliptel.com/content/Terms-and-conditions/AGB.htm
Link zu Datenschutzerklärung (DSGVO / GDPR):
https://www.globaliptel.com/content/Terms-policies-and-imprints/Datenschutz.htm
Lizenz für Freeware Versionen
Diese Vereinbarung garantiert Ihnen ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht weitervermittelbares Nutzungsrecht von drei Kopien der Software für Ihren gewerblichen Gebrauch und die uneingeschränkte Nutzung für Ihren privaten Gebrauch auf Computern und/oder Workstations. Der Lizenzgeber behält alle Rechte an dieser Software, insofern sie in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich abgetreten werden. Dies schließt ohne Beschränkung Besitz und eigene Rechte ein.
Standardlizenz (alle kommerzielle Versionen)
Diese Vereinbarung garantiert Ihnen ein persönliches, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht weitervermittelbares Nutzungsrecht einer Kopie der Software für Ihren privaten oder geschäftlichen Gebrauch auf einem einzelnen Computer und/oder einer einzelnen Workstation. Der Lizenzgeber behält alle Rechte an dieser Software, insofern sie in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich abgetreten werden. Dies schließt ohne Beschränkung Besitz und eigene Rechte ein.
Lizenzbeschränkungen
Sie dürfen die Software nicht für irgendeinen Zweck vervielfältigen oder verteilen. Ohne Einschränkung des zuvor Genannten ist es Ihnen nicht erlaubt, die Software auf einen Server oder einen Speicher zur Vervielfältigung oder Verteilung zu kopieren. Reverse Engineering, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software sind verboten. Die Beschränkungen, die hierin enthalten sind, gelten in gleicher Weise für mögliche Updates, die Ihnen durch den Lizenzgeber oder deren Vertreter zur Verfügung gestellt werden können.
Rechte am geistigen Eigentum und Materialien dritter Parteien.
Alle Dienstleistungsmarken, Firmenzeichen, Handelsnamen, Designs, Layouts und eingetragenen Warenzeichen (kurz "Marken") sind das Alleineigentum des Lizenzgebers und nichts in dieser Vereinbarung gestattet es Ihnen, diese Marken zu verwenden. Alle Rechte am geistigen Eigentum in der Software und in den Dienstleistungen, ohne Beschränkung von Computercode, Audio, Graphiken, Multimedia, Bilder, Töne und Text, der in die Software oder in die Dienstleistungen enthalten ist, sind ausschließlich Eigentum des Lizenzgebers und werden durch deutsche Urheberrechtsgesetze und internationale Copyrightvertragsbestimmungen geschützt.
Jede mögliche Verletzung der Bestimmungen kann Zivil- und Strafrechtliche zur Folge haben.
Zusätzlich können andere Marken, die auf Internetseiten oder der Software des Lizenzgebers zu sehen sind, dritten Parteien gehören, die nicht mit dem Lizenzgeber in Verbindung stehen. Hyperlinks, die auf den Internetseiten verfügbar sind, können Ihnen ein Verlassen Web Seiten des Lizenzgebers ermöglichen. Der Lizenzgeber kontrolliert und befürwortet/bekräftigt/ergänzt nicht den Inhalt von Internetseiten Dritter. Die verlinkten Seiten werden nicht durch den Lizenzgeber kontrolliert und der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für die Inhalte irgendeiner verlinkten Seite oder für Links, die in der verlinkten Seite enthalten sind oder für Änderungen oder Updates solcher Seiten. Sie sind dafür verantwortlich, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um sicher zu gehen, dass, was auch immer Sie für Ihre Verwendung einsetzen, sei es auf den Webseiten des Lizenzgebers oder den Seiten einer dritten Partei, eigenverantwortlich Sicherungsmaßnahmen gegen Viren, Würmern, Trojanern oder anderen schädlichen Materialien treffen.
Gewährleistung
Ausdrückliche Gewährleistung. Der Lizenzgeber gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer, dass (a) der Datenträger, auf dem die Software gespeichert ist, zum Zeitpunkt der Lieferung an den Lizenznehmer frei von Herstellungs- und Materialmängeln ist, und dass (b) für eine Gewährleistungsfrist von einem (1) Jahr ab dem Kaufdatum des Produkts die Software (aber nicht die Updates) in wesentlicher Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung funktioniert, vorausgesetzt, dass die Software so genutzt wird, wie dies nach der vorstehenden Lizenz erlaubt ist, und auf der Bestimmten Computer-Anlage und in Übereinstimmung mit den in der Produktbeschreibung festgelegten Bestimmungen für die Installation, die Nutzung und den Betrieb eingesetzt wird. Der Lizenzgeber gewährleistet nicht, dass die Software frei von Mängeln ist, ohne Unterbrechungen läuft, die Erwartungen des Lizenznehmers erfüllt oder in Kombination mit Hardware- oder Softwareprodukten von Dritten funktioniert, oder dass sämtliche Programmfehler korrigiert werden. Zusätzlich zu den vorstehend genannten Voraussetzungen muss ein Fehler, damit dieser ausreichend schwerwiegend ist, um die vorstehend unter (b) geregelte Gewährleistung zu verletzen, dazu führen, dass die Funktionen der Software - wenn diese so genutzt wird, wie dies nach der vorstehenden Lizenz erlaubt ist - so von der Leistungsbeschreibung abweichen, dass die Software für den in der Produktbeschreibung bestimmten Zweck untauglich ist. Wenn der Lizenznehmer die erforderliche Funktionalität auf indirekte Weise (durch einen sogenannten „work around“) herstellen kann, stellt die betreffende Beeinträchtigung keinen Mangel dar, der Verpflichtungen aufgrund der vorstehenden Gewährleistung auslöst. Die alleinige Verpflichtung des Lizenzgebers aus der vorstehenden Gewährleistung besteht darin, nach seiner Wahl und auf seine Kosten, entweder (a) den Datenträger und/oder die Software zu ersetzen, so dass diese im Wesentlichen mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt (dazu gehört auch der Ersatz durch eine neuere Version oder eine gleichwertige Software) (b) die Software auch unter Zuhilfenahme von work around-Lösungen zu zu reparieren oder (c) diesen Lizenzvertrag zu kündigen und die Lizenzgebühren nach Rückgabe der Software zurückzuerstatten. Die vorstehende Gewährleistung gilt für alle ersetzten Datenträger und ersetzte Software bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Die Kosten und die Gefahr für eine Lieferung der Software an den vom Lizenzgeber bestimmten Servicepunkt werden vom Lizenznehmer getragen.
Ausschließlichkeit der Gewährleistung. Die einzigen Rechte des Lizenznehmers bei Mängeln der Software sind in der vorstehenden ausdrücklichen Gewährleistung bestimmt. Die Software wird mit ihren gegenwärtigen Eigenschaften in ihrem „Ist-Zustand“ lizenziert. Der Lizenzgeber gewährt keine andere Gewährleistung oder Garantie außer der vorstehenden ausdrücklichen Gewährleistung. Diese ausdrückliche Gewährleistung gilt an Stelle sämtlicher übrigen ausdrücklichen oder konkludenten Gewährleistungen, die entweder in tatsächlicher Hinsicht oder aufgrund von Gesetzen bestehen, einschließlich von Zusicherungen, Bestimmungen bezüglich der Gebrauchstauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, zufriedenstellender Qualität und Nichtverletzung von Rechten, die hiermit alle ausdrücklich ausgeschlossen werden. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Vertriebspartner und Händler des Lizenzgebers nicht berechtigt sind, irgendwelche Gewährleistungen, Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Verwendung, Eignung oder Anwendungsergebnisse der Software oder bezüglich der Präzision, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit derselben zu geben. Eine derartige Gewährleistung, Garantie oder Zusicherung ist unwirksam. Es obliegt dem Lizenznehmer, die Software auszuwählen, die seine Anforderungen erfüllt. Der Lizenznehmer trägt das volle Risiko für die Leistung der Software, für die damit erzielten Ergebnisse und für die Eignung der Software für die Nutzung, die der Lizenznehmer beabsichtigt. Dies gilt selbst dann, wenn der Lizenzgeber zuvor über die beabsichtigte Nutzungsweise der Software informiert wurde.
Der Lizenzgeber wird von seinen Verpflichtungen aus der vorstehenden ausdrücklichen Gewährleistung befreit, soweit ein Mangel durch Umstände verursacht wurde, für die er nicht verantwortlich ist, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf (a) die Nichteinhaltung der in der Produktbeschreibung oder der Dokumentation bestimmten Bedingungen für die Nutzung und den Betrieb; (b) die Verletzung der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages; (c) die unbefugte Vornahme von Änderungen an der Software oder die unbefugte Beeinträchtigung der Software durch den Lizenznehmer oder Dritte; (d) Fehler beim Betrieb der Software, die durch Angestellte des Lizenznehmers oder Dritte verursacht wurden; (e) die Auswirkungen von Systemen oder Programmen, die nicht vom Lizenzgeber geliefert wurden, oder (f) die Verwendung auf anderen Computer-Anlagen als der Bestimmten Computer-Anlage. In diesem Fall ist der Lizenzgeber berechtigt, dem Lizenznehmer die Kosten, die ihm für die Analyse und Behebung des Mangels nach Aufwand von Zeit und Material entstanden sind, zu den dann geltenden Gebührensätzen des Lizenzgebers in Rechnung zu stellen.
Haftungsbeschränkung
Soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen erlaubt ist, haftet der Lizenzgeber nicht für unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf entgangenen Gewinn, nicht realisierte Kostensenkungen, Datenverluste oder erhöhte Kosten des Lizenznehmers oder sonstige finanzielle Verluste aus oder im Zusammenhang mit dem Kauf, der Einräumung der Nutzungsrechte, der Nutzung, dem Ausfall der Software oder Störungen beim Betrieb der Software. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit eines solchen Schadenseintritts informiert wurde. Der Lizenzgeber haftet für Verluste und Schäden nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf vertragliche, vorvertragliche oder vertragsähnliche Ansprüche und Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle leitenden und nicht leitenden Angestellten des Lizenzgebers und alle Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers, die mit der Entwicklung, Vermarktung oder Lieferung der Software befasst sind. Es ist die ausschließliche Pflicht des Lizenznehmers sicherzustellen, dass er selbst und seine Mitarbeiter über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um die Software ordnungsgemäß zu installieren und zu nutzen. Der Lizenzgeber haftet nicht für Probleme und Mängel, die aus der unzureichenden Kenntnis der Nutzer der Software herrühren
Der Lizenznehmer bestätigt hiermit, dass der Lizenzgeber, seine Angestellten, Vertriebspartner, Vertreter, Händler oder nachgeordneten Vertriebsunternehmen keine mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, Erklärungen, Äußerungen, Empfehlungen oder Werbebotschaften abgegeben haben, die eine Änderung oder Erweiterung der vorstehenden Gewährleistungen und Haftungsbeschränkungen zur Folge haben könnten. Dem Lizenznehmer wird hiermit mitgeteilt, dass keine der vorstehend genannten Personen vom Lizenzgeber bevollmächtigt wurde, solche Änderungen vorzunehmen oder solche Zusicherungen abzugeben.
Vertragslaufzeit und -beendigung
Dieser Lizenzvertrag tritt in Kraft, wenn der Lizenznehmer den Vertragsbestimmungen zugestimmt hat. Zusätzlich zu sonstigen Kündigungsrechten nach diesem Lizenzvertrag ist jede Partei berechtigt, diesen Lizenzvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die jeweils andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Vertragspflicht begeht, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Zahlungsverzug bezüglich der Lizenzgebühr, jeweils unter der Voraussetzung, dass die den Vertrag verletzende Partei die Verletzung nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung behebt. Mit Beendigung dieses Lizenzvertrags enden alle Distributions- bzw. Nutzungsrechte des Lizenznehmers an der Standardsoftware, Co-Brand oder White-Label Software. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Lizenzvertrags wird der Lizenznehmer die Software sowie sämtliche von ihm angefertigten Kopien oder Teilkopien, alle veränderten Bestandteile der Software oder der Schnittstellen zu anderen Programmen oder Datensystemen und, soweit diese vorhanden sind, sämtliche Sicherungseinrichtungen, dem Lizenzgeber zurückgeben oder vernichten (und die Vernichtung dem Lizenzgeber schriftlich bestätigen).
Import, Export und Nutzung der Software
Der Lizenznehmer trägt die ausschließliche Verantwortlichkeit dafür, dass die entsprechenden Gesetze und sonstigen Bestimmungen bezüglich seiner Rechte zum Import, Export und der Nutzung der Software eingehalten werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte an dem Hauptgeschäftssitz von Global IP Telecommunications GmbH in Wetzlar in der Bundesrepublik Deutschland. Der Lizenzgeber ist nach eigenem Ermessen auch berechtigt, die zuständigen Gerichte am Sitz oder Geschäftssitz des Lizenznehmers anzurufen.
Global IP Telecommunications GmbH
Vor der Lehmkaut 6
DE - 35641 Schöffengrund
(Bundesrepublik Deutschland)
Erstellt : Schöffengrund, 17. Mai 2007
Geändert : Schöffengrund, 27. July 2024
NOTRUF RUFNUMMERN DER RETTUNGSDIENSTE
SIE BESTÄTIGEN AUSDRÜCKLICH, DASS NOTRUFE NICHT UNTERSTÜTZT WERDEN/NICHT MÖGLICH SIND UND NICHT DURCH DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTLEISTUNGEN MÖGLICH SIND UND DASS WEDER DER LIZENZGEBER NOCH IRGENDWELCHE SEINER TEILNEHMER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, MUTTERGESELLSCHAFTEN, VERTRETER, NETZWERK DIENSTANBIETER, PARTNER ODER ANGESTELLTEN FÜR SOLCHE ANRUFE VERANTWORTLICH/HAFTBAR SIND ODER SEIN WERDEN.
DIENSTLEISTUNGEN ZU NOTRUFNUMMERN WERDEN AUSSCHLIESSLICH DURCH IHREN BEAUFTRAGTEN NETZBETREIBER FÜR SPRACHTELEFONIE ERMÖGLICHT.
SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DAS SIE MIT DEM EINSATZ DER SOFTWARE, DER INTERNETSEITE ODER EINES ANDEREN DIENSTES DES LIZENZGEBERS AUCH MIT DEN MIT IHN VERKNÜPFTEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN EINVERSTANDEN SIND.