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AGB 
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
 
 

 

Bitte beachten Sie unsere abweichenden Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) für unsere Dienste Webhosting, Serverhosting, Virtual-Server, Serverhousing und Domainvermittlung.


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Global IP Telecommunications GmbH („GlobalIPTEL“) und ihren Kunden über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen, soweit keine besonderen Vertragsbedingungen vereinbart werden. Besondere Geschäftsbedingungen für einzelne Dienste gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn GlobalIPTEL ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


Vertragssprache und maßgebliche Fassung

Vertragssprache ist Deutsch. Ausschließlich die deutsche Fassung dieser Vereinbarung ist rechtsverbindlich und für deren Inhalt und Auslegung maßgeblich. Etwaige englische Fassungen werden ausschließlich als unverbindliche Übersetzungen und zum besseren Verständnis zur Verfügung gestellt und stellen keine eigenständigen oder gleichrangigen Fassungen dieser Vereinbarung dar. Bei Abweichungen, Widersprüchen, Unklarheiten oder unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten zwischen der deutschen und einer englischen Fassung ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.


§ 2 Vertragsschluss

Angebote von GlobalIPTEL sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Kundenauftrags durch GlobalIPTEL zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung in Textform, Bereitstellung der Leistung oder Auslieferung der Ware erfolgen.


§ 3 Auftragsstornierung und -änderung

(1) Kann ein Auftrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht oder nicht vollständig ausgeführt, fertiggestellt oder ausgeliefert werden, bleibt der Anspruch von GlobalIPTEL auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. GlobalIPTEL muss sich hierbei diejenigen Aufwendungen anrechnen lassen, die infolge der Nichtausführung erspart werden, sowie dasjenige, was durch anderweitige Verwendung der für den Auftrag vorgesehenen Kapazitäten erworben wird oder zu erwerben böswillig unterlassen wird.

Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde nach Vertragsschluss den vereinbarten Leistungsumfang reduziert oder einzelne beauftragte Leistungen nicht mehr in Anspruch nimmt.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung durch den Kunden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind solche Änderungs- und Zusatzleistungen nicht in der ursprünglich vereinbarten Vergütung enthalten und werden gesondert vergütet.

(3) Als Änderungs- oder Zusatzleistungen gelten insbesondere Leistungen, die aufgrund nachträglicher Anforderungen des Kunden, geänderter Vorgaben, zusätzlicher Spezifikationen oder Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Leistungsbeschreibung erforderlich werden. Gleiches gilt für Leistungen, die aufgrund vom Kunden bereitgestellter Arbeitsgrundlagen, Informationen oder technischen Vorgaben erforderlich werden und bei Vertragsschluss nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs waren.

(4) Soweit Änderungen oder Zusatzleistungen Auswirkungen auf vereinbarte Termine, Fristen, den Projektablauf oder die Vergütung haben, ist GlobalIPTEL berechtigt, diese entsprechend anzupassen. GlobalIPTEL wird den Kunden über wesentliche Auswirkungen der Änderung oder Zusatzleistung informieren.


§ 4 Lieferzeit und Gefahrübergang

(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von GlobalIPTEL in Textform bestätigt worden sind. Die Einhaltung der Liefertermine und -fristen setzt voraus, dass der Kunde GlobalIPTEL alle zur Ausführung der Lieferung und zur Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellte und vertragliche Anzahlungen ordnungsgemäß zahlte.

(2) Werden vereinbarte Liefer- oder Leistungsfristen nicht eingehalten, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit danach für einen Rücktritt oder die Geltendmachung weiterer Rechte eine Fristsetzung erforderlich ist, hat der Kunde GlobalIPTEL zunächst eine angemessene Frist zur Lieferung oder Leistung zu setzen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(3) Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände verzögert oder verhindert, die GlobalIPTEL nicht zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen, Energie- oder Telekommunikationsausfälle, Betriebsstörungen, Cyberangriffe oder nicht von GlobalIPTEL zu vertretende Lieferengpässe, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt nur, soweit das betreffende Ereignis die Lieferung oder Leistung tatsächlich beeinträchtigt und GlobalIPTEL die Auswirkungen auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht vermeiden oder überwinden konnte. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an und ist GlobalIPTEL die weitere Vertragserfüllung nicht zumutbar, ist GlobalIPTEL berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden steht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu. Bereits erbrachte Gegenleistungen für nicht erbrachte Lieferungen oder Leistungen werden unverzüglich erstattet. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) GlobalIPTEL ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks selbstständig nutzbar sind, die Erbringung der verbleibenden Leistungen sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein unzumutbarer Mehraufwand oder sonstiger erheblicher Nachteil entsteht.

(5) Bei der Lieferung körperlicher Gegenstände geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die Lieferung auf dessen Verlangen durch Versendung, geht die Gefahr mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig. Soweit eine Abnahme der Leistung vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme. Verzögert sich die Übergabe, Versendung oder Abnahme aufgrund eines Umstands, den der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahme- oder Gläubigerverzug gerät.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Soweit im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung nichts Abweichendes bestimmt ist, verstehen sich sämtliche Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Kosten für Versand, Transport, Verpackung, Versicherung, Zölle, Einfuhrabgaben und sonstige vergleichbare Nebenkosten sind, soweit sie anfallen, nicht in den vereinbarten Preisen enthalten und werden dem Kunden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, insbesondere vom Kunden beauftragte Änderungs- und Zusatzleistungen, werden nach Maßgabe der hierfür getroffenen Vereinbarung gesondert vergütet. Soweit keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise von GlobalIPTEL.

(3) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gesetzliche Regelungen über den Eintritt des Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

GlobalIPTEL ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(4) Der Kunde kann gegen Forderungen von GlobalIPTEL nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung mit der Forderung von GlobalIPTEL in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht oder gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte entgegenstehen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

Sicherheitseinbehalte, insbesondere Einbehalte für Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungssicherheiten, sind nur zulässig, wenn diese ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. GlobalIPTEL ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz.

GlobalIPTEL ist darüber hinaus berechtigt, bei Verzug eines Kunden, der kein Verbraucher ist, die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt; eine Verzugspauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, behält sich GlobalIPTEL das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die jeweilige Ware vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich GlobalIPTEL das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware).

(3) Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Unternehmer GlobalIPTEL unverzüglich in Textform zu informieren und GlobalIPTEL alle zur Wahrung ihrer Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Diese Berechtigung kann von GlobalIPTEL widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber GlobalIPTEL nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein sonstiger berechtigter Grund besteht.

Der Unternehmer tritt GlobalIPTEL bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte entstehen. GlobalIPTEL nimmt diese Abtretung an.

Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. GlobalIPTEL wird von ihrer eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein berechtigter Grund für den Widerruf der Einziehungsermächtigung besteht.

Nach Widerruf der Einziehungsermächtigung ist der Unternehmer verpflichtet, GlobalIPTEL die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen, soweit GlobalIPTEL dies verlangt.

(5) Wird die Vorbehaltsware durch den Unternehmer verarbeitet, verbunden oder mit anderen Gegenständen vermischt und erwirbt GlobalIPTEL hierdurch nach den gesetzlichen Vorschriften Mit- oder Alleineigentum an der neu entstehenden Sache, gelten die Regelungen dieses § 6 für das hierdurch entstehende Eigentum entsprechend.

(6) Übersteigt der realisierbare Wert der GlobalIPTEL zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, wird GlobalIPTEL auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.


§ 7 Mängelhaftung

(1) Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten, Katalogen, Preislisten, technischen Dokumentationen, Datenblättern, Abbildungen oder sonstigen Informations- und Werbematerialien dienen der Beschreibung der jeweiligen Produkte oder Leistungen. Sie stellen nur dann eine vereinbarte Beschaffenheit oder eine Garantie dar, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

Technisch oder handelsüblich bedingte Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie die vertragsgemäße Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

(2) Für die vereinbarte Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder der Leistung sind vorrangig die im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in einer vereinbarten Leistungsbeschreibung oder Spezifikation sowie in sonstigen ausdrücklich einbezogenen Vertragsunterlagen enthaltenen Angaben maßgeblich.

Die Übernahme einer Garantie, insbesondere einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, bedarf einer ausdrücklichen Erklärung von GlobalIPTEL in Textform. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel GlobalIPTEL unverzüglich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelanzeige soll in Textform erfolgen und den beanstandeten Mangel so konkret wie möglich beschreiben. Soweit vorhanden und zumutbar, sind GlobalIPTEL geeignete Informationen und Unterlagen zur Fehleranalyse, insbesondere Fehlerbeschreibungen, Protokolle, Logdateien, Screenshots oder sonstige technische Informationen, zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Kunde hat GlobalIPTEL in angemessenem Umfang die zur Prüfung eines angezeigten Mangels erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und die Untersuchung des betroffenen Liefergegenstandes oder der betroffenen Leistung zu ermöglichen. Soweit dies für die Prüfung oder Nacherfüllung erforderlich und dem Kunden zumutbar ist, kann GlobalIPTEL die Übersendung des beanstandeten Liefergegenstandes verlangen. Im Falle eines berechtigten Mangelanspruchs trägt GlobalIPTEL die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Aufwendungen der Nacherfüllung. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein von GlobalIPTEL zu vertretender Mangel vorliegt, kann GlobalIPTEL die durch die Prüfung entstandenen angemessenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt verlangen, sofern der Kunde bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass kein Mangel vorliegt.

(5) Liegt ein Mangel vor, ist GlobalIPTEL nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, richten sich Art und Durchführung der Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist GlobalIPTEL nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.

Der Kunde hat GlobalIPTEL die für die Nacherfüllung erforderliche angemessene Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder für den Kunden unzumutbar oder ist eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(6) Mängelrechte bestehen nicht, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich auf Umständen beruht, die GlobalIPTEL nicht zu vertreten hat, insbesondere auf

  • einer unsachgemäßen oder nicht vertragsgemäßen Verwendung,
  • einer fehlerhaften Montage, Installation oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder einen nicht von GlobalIPTEL beauftragten Dritten,
  • der Nichtbeachtung von Bedienungs-, Installations-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen,
  • ungeeigneten oder nicht den vereinbarten technischen Voraussetzungen entsprechenden Systemen, Betriebsmitteln, Netzwerken oder Umgebungsbedingungen,
  • nicht von GlobalIPTEL vorgenommenen Änderungen, Reparaturen oder sonstigen Eingriffen,
  • natürlicher Abnutzung oder gewöhnlichem Verschleiß oder
  • äußeren Einwirkungen, die nicht von GlobalIPTEL zu vertreten sind.

Dies gilt jeweils nur, soweit der betreffende Umstand für den geltend gemachten Mangel ursächlich ist. Gesetzliche Mängelrechte wegen eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangels bleiben unberührt.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bei Arglist oder ausdrücklich übernommenen Garantien, für gesetzliche Rückgriffsansprüche sowie für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, die nach den Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Haftungsbeschränkung oder einem Haftungsausschluss ausgenommen sind.


§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

(2) Einzelheiten zu den Voraussetzungen, der Frist und der Ausübung des Widerrufsrechts sowie zu den Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus der dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.

(3) Das Bestehen und ein etwaiges vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für Verträge über Dienstleistungen sowie für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden.

(4) Soweit bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen soll, beginnt GlobalIPTEL mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist erst, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass GlobalIPTEL vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. GlobalIPTEL stellt dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.

(5) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nicht zu.


§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) GlobalIPTEL haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von GlobalIPTEL auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von GlobalIPTEL ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GlobalIPTEL.


§ 10 Sonstiges

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen GlobalIPTEL und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften sowie der Vorrang von Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates, von denen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf, unberührt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von GlobalIPTEL. Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften aus anderen Gründen zulässig ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.





Stand: 18.05.2026

 

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